Die Swisscanto Flex Sammelstiftung stärkt per 1. Januar 2026 die Altersrenten

Die Swisscanto Flex Sammelstiftung bietet ab dem 1. Januar 2026 verbesserte Rentenleistungen an. Kern der Neuerungen sind ein Rentenschutz von zehn Jahren bis zum Alter von 75 sowie ein höherer Umwandlungssatz bei Männern. Damit bietet die Vorsorgeeinrichtung eine einfache, moderne und sichere Vorsorgelösung an.

Ein häufig genannter Grund gegen den Rentenbezug ist die Sorge, dass bei einem frühen Tod nach der Pensionierung das angesparte Kapital verfällt und die Hinterbliebenen nicht mehr davon profitieren können. Genau hier setzt der neue Rentenschutz der Swisscanto Flex Sammelstiftung an.

So funktioniert der Rentenschutz

Der neue Rentenschutz bietet eine zusätzliche Absicherung für die Hinterbliebenen. Bis anhin erhielt die Ehepartnerin oder der Ehepartner im Todesfall einer rentenbeziehenden Person 60%1 der monatlichen Rente. Mit dem Rentenschutz wird zusätzlich einmalig die Summe von 40% der noch ausstehenden Renten ausbezahlt. Die Leistung geht an die begünstigten Personen gemäss Reglement. Die monatliche Auszahlung der Rente von 60% wird regulär fortgesetzt. Bei unverheirateten Personen wird der nicht verbrauchte Rententeil gemäss Begünstigung im Reglement als einmalige Kapitalleistung an die Hinterbliebenen ausgerichtet.

Mit diesen Änderungen möchten wir den Rentnerinnen und Rentnern die Wahl der optimalen Vorsorgelösung erleichtern.

Gleicher Umwandlungssatz für Frauen und Männer

Zugleich wird der Umwandlungssatz für Männer im Referenzalter 65 von 5,1% auf 5,25% erhöht. Frauen verfügen in diesem Alter bereits heute über einen Umwandlungssatz von 5,25%. Ab 1. Januar 2026 gelten damit für Männer und Frauen im gleichen Alter identische Sätze. Dies führt bei Männern zu leicht höheren neuen Altersrenten und sorgt für mehr Gleichbehandlung.

Der Rentenschutz am Beispiel einer verheirateten Person

Ein verheirateter Mann lässt sich mit 65 pensionieren. Sein Alterskapital zum Zeitpunkt der Pensionierung beträgt CHF 500ʼ000. Seine jährliche Altersrente beläuft sich auf CHF 26ʼ250 (500ʼ000 × Umwandlungssatz von 5,25% = 26ʼ250). Im Alter von 68 Jahren verstirbt er. Seine Frau erhält nun bis an ihr Lebensende 60% der jährlichen Altersrente (CHF 15ʼ750). Zusätzlich erhält sie für die verbleibenden sieben Jahre der Rentenschutzfrist die restlichen 40% einmalig ausbezahlt (40% von 7 × 26ʼ250 = CHF 73ʼ500).

Der Rentenschutz am Beispiel einer unverheirateten Person

Eine unverheiratete Frau lässt sich mit 65 pensionieren. Ihr Alterskapital beträgt CHF 500ʼ000 und die jährliche Altersrente CHF 26ʼ250. Mit 72 verstirbt sie. Der nicht verbrauchte Rententeil für die ausstehenden drei Jahre wird gemäss Begünstigung im Reglement als einmalige Kapitalleistung an die Hinterbliebenen ausgerichtet. In diesem Fall sind es CHF 78’750 (3 × 26’250).

Einfache und sichere Vorsorgelösung

Die Änderungen sind bewusst einfach gestaltet: Der Rentenschutz ist automatisch in jeder Altersrente enthalten, ohne dass Versicherte eine zusätzliche Wahl treffen oder eine tiefere Rente akzeptieren müssen. Die Finanzierung erfolgt über die Stiftung; für die Versicherten entstehen keine Mehrkosten. Gleichzeitig bleibt die Wahl zwischen Rente, Kapitalbezug oder einer Kombination wie bisher bestehen.

Mit diesen Anpassungen wollen wir vor allem Personen besser absichern, die keinen Zugang zu individuellen Finanzberatungen haben. Der Rentenbezug wird attraktiver und die Entscheidung zwischen Rente und Kapital einfacher – im Sinne einer verlässlichen, lebenslangen Altersvorsorge.

Rechtlicher Hinweis: Die aufgeführten Werte haben rein informativen Charakter und sind Musterbeispiele. Im Versicherungsfall werden die Leistungen nach Reglement sowie aufgrund der aktuellen Grunddaten neu berechnet. Es besteht somit kein Rechtsanspruch auf die oben erwähnten Vorsorgeleistungen.

1 Bei Altersrentenbezügern, bei denen die Höhe der Ehegattenrente einen abweichenden Prozentsatz der Altersrente beträgt, erhält der hinterbliebene Ehegatte weiterhin diese Ehegattenrente und einmalig die Summe von der entsprechenden Differenz der noch ausstehenden Renten ausbezahlt.

Fragen und Antworten (Q&A)

Gilt der Rentenschutz auch für bereits pensionierte Personen?

Ja, der Rentenschutz gilt auch für bestehende Altersrenten, sofern seit Rentenbeginn noch keine zehn Jahre vergangen sind und die Personen jünger als 75 Jahre sind. Bei frühpensionierten Personen gilt der Schutz ebenfalls während zehn Jahren ab individuellem Rentenbeginn. 

Muss ich mich aktiv für den Rentenschutz entscheiden?

Nein, der Rentenschutz ist ab dem 1. Januar 2026 automatisch im Altersrentenbezug enthalten und führt zu keiner Reduktion der Rente.

Gilt der neue Umwandlungssatz von 5,25% für alle?

Der erhöhte Umwandlungssatz gilt für Männer, die ab 1. Januar 2026 im Referenzalter 65 pensioniert werden. Für Frauen ändert sich nichts, sie hatten diesen Satz bereits. Auf bereits bestehende Renten hat der neue Umwandlungssatz ebenfalls keine Auswirkungen.

Was passiert, wenn ich mein Altersguthaben als Kapital beziehe?

Der Rentenschutz gilt nur für den Rentenanteil. Bei einem vollständigen Kapitalbezug besteht kein Anspruch auf Leistungen aus dem Rentenschutz.

Haben die Neuerungen Auswirkungen auf die übrigen Renten?

Nein, die Neuerungen betreffen nur die Altersrenten. Die übrigen Renten bleiben unverändert.

Warum nimmt die Swisscanto Flex Sammelstiftung diese Anpassungen vor?

Wir möchten tragische Fälle bei frühem Tod nach der Pensionierung besser absichern, die Gleichbehandlung von Männern und Frauen stärken und den Rentenbezug gegenüber dem Kapitalbezug attraktiver machen.

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